Wer kann die Indikation stellen und wer führt die vorgeschriebene Bewertung durch?
Die Indikation für das Gerät kann gestellt werden, d. h. die obligatorische Bewertung des Ergebnisses der Anwendung des Geräts erfolgt durch den Krankenhausarzt bzw. Facharzt für Endokrinologie und/oder Diabetologie des Vertragskrankenhauses, der Diabetes behandelt und verpflichtet ist, den Grund für die Indikationsstellung zu erläutern, d. h. die weitere Verwendung von Hilfsmitteln.
Die Bewertung des Ergebnisses der Hilfsmittelanwendung muss mindestens einmal in den ersten drei Monaten, dann nach 6 und 12 Monaten ab Beginn der Hilfsmittelanwendung und in der weiteren Überwachung einmal im Jahr erfolgen.
Bei jeder Lehrverschreibung von Hilfsmitteln sind entsprechende ärztliche Unterlagen beizufügen, auf deren Grundlage der zuständige Krankenhausarzt der vertragsärztlichen Einrichtung eine Empfehlung zur Fortsetzung der Hilfsmittelversorgung ausspricht, sowie Nachweise über Kontrollen.
Der Versicherte kann das Recht auf Weiterverschreibung der Hilfsmittel nicht ausüben, wenn der erwartete Erfolg der Hilfsmittelanwendung nicht eingetreten ist, was dadurch festgestellt wird, dass:
1) nach 6 Monaten ab Beginn der Anwendung des Hilfsmittels keine Erhöhung der TIR (Zeit im Zielbereich) um 5 % und / oder keine Verringerung der TBR (Zeit unterhalb des Zielbereichs) um 1 % vorliegt
2) bei jeder Kontrolle nicht festgestellt werden kann, dass der Patient mindestens 8 Scans pro Tag durchgeführt hat oder dass die Verwendung der Sensoren nicht mehr als 80% der Zeit beträgt, wenn die Glukoseüberwachung über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten aktiv ist.